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Ihr denkt unsere Jungs in Brüssel haben nix drauf? Die haben tolle Ideen!!! Verboten:      Einfuhr und Verbreitung von Apfelschnecken            (Verbot von 2012 bleibt nach wie vor gültig) Sind Schneckenhalter jetzt „Schwerverbrecher“?  Zumindest in Deutschland ist davon zunächst nicht auszugehen. Zwar gilt das Import-, Handels- und Verbreitungsverbot für alle EU-Staaten, aber da in Deutschland nicht damit zu rechnen ist, dass Apfelschnecken sich hier in freier Wildbahn ansiedeln und in unserem Klima überleben, werden unsere  Behörden dies wohl nicht mit besonderem Nachdruck verfolgen. Da Gesetz aber nunmal Gesetz ist raten wir dennoch allen davon ab, Schnecken der Gattung Pomacea auf Börsen, im Internet oder wo auch immer zum Tausch oder Verkauf anzubieten. Hier kann man durchaus mit einer Strafanzeige rechnen! Soweit man dem Gesetzestext entnehmen kann, ist allerdings die Haltung dieser Tiere nicht verboten solange sie die Zuchtanlage nicht verlassen.           Verboten:      Handel, Pflege und  Zucht nachfolgender Pflanzen        (exemplarisch... die Liste ist laaang!) Wer denkt, Aquarienpflanzen sind harmlos… Weit gefehlt!  Auch hier werden Halter zu „Schwerverbrechern“ gemacht. Wir raten ebenfalls davon ab, unten stehende Wasserpflanzen anzubieten. Auch hier kann eine Strafanzeige drohen! Alligatorkraut                                                                          Schmalblättrige Wasserpest (Alternanthera philoxeroides)                                                  (Elodea nuttallii) Verschiedenblättriges Tausendblatt   (Myriophyllum heterophyllum)                Toi Toi Toi für die Zukunft der Aquaristik…  Weiter so in Brüssel!   Wir bauen auf euch….           Statt Apfelschnecken-Verbot wäre ich ja eher für ein Posthorn-Schnecken-Verbot!  Da wäre mehr geholfen.           Vorausgesetzt die Schnecken halten sich dran …
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11.09.2024
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